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   BAG, 19.05.1960 - 2 AZR 197/58   

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https://dejure.org/1960,4690
BAG, 19.05.1960 - 2 AZR 197/58 (https://dejure.org/1960,4690)
BAG, Entscheidung vom 19.05.1960 - 2 AZR 197/58 (https://dejure.org/1960,4690)
BAG, Entscheidung vom 19. Mai 1960 - 2 AZR 197/58 (https://dejure.org/1960,4690)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Dienstverpflichteter - Arbeitnehmerähnliche Person - Tatsächliches Vorbringen - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 323/56

    Rüge der sachlichen Unzuständigkeit - Verhandlung zur Hauptsache - Rechtsansicht

    Auszug aus BAG, 19.05.1960 - 2 AZR 197/58
    des Bundesarbeitsgerichts vom 8« Dezember 1959? 3 AZR 323/56, zur Veröffentlichung auch in der Amtlichen Sammlung bestimmt) - eine arbeitnehmerähnliche Person, d.h. von der Beklagten wirtschaftlich abhängig war, Eine wirtschaftliche Abhängigkeit des Klägers von der Beklagten konnte das Landesarbeitsgericht unbedenklich daraus folgern, daß der Kläger unstreitig in der Regel 45 Stunden in der Woche für die Beklagte gearbeitet, also seine Arbeitskraft überwiegend in den Dienst der Beklagten gestellt hat und auf den so erzielten Arbeitsverdienst für seinen Lebensunterhalt angewiesen war o.
  • ArbG Berlin, 12.08.2011 - 28 Ca 9265/11

    Kündigungsschutzklage - nachträgliche Zulassung

    statt vieler BAG 20.9.1955 - 2 AZR 317/55 - AP § 3 KSchG Nr. 7 [Leitsatz]: "Die 3-Wochenfrist des § 3 KSchG ist eine Ausschlussfrist; ihre Versäumung begründet keine prozesshindernde Einrede im Sinne des § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO"; 16.1.1961 - 2 AZR 197/58 - BAGE 10, 302 = AP § 6 KSchG Nr. 1 = MDR 1961, 448 [I.1.]: "Das angefochtene Urteil meint, die Wahrung der Klagefrist des § 3 KSchG [§ 4 n.F.; d.U.] sei eine Prozessvoraussetzung.

    ... Wieweit dem [§ 232 Abs. 2 ZPO; d.U.] ein allgemeiner Rechtsgedanke zugrunde liegt, ... braucht hier jedoch nicht entschieden zu werden, weil es hier nicht um die Beseitigung eines prozessualen, sondern um die Vermeidung eines materiellen Nachteils geht"; ebenso noch BAG 28.4.1983 - 2 AZR 438/81 - BAGE 42, 294 = AP § 5 KSchG 1969 Nr. 4 [B.I.]: "Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, die Klagefrist von 3 Wochen nach § 4 KSchG sei eine materielle Ausschlussfrist und keine Prozessvoraussetzung für die Feststellungsklage".S. statt vieler BAG 20.9.1955 - 2 AZR 317/55 - AP § 3 KSchG Nr. 7 [Leitsatz]: "Die 3-Wochenfrist des § 3 KSchG ist eine Ausschlussfrist; ihre Versäumung begründet keine prozesshindernde Einrede im Sinne des § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO"; 16.1.1961 - 2 AZR 197/58 - BAGE 10, 302 = AP § 6 KSchG Nr. 1 = MDR 1961, 448 [I.1.]: "Das angefochtene Urteil meint, die Wahrung der Klagefrist des § 3 KSchG [§ 4 n.F.; d.U.] sei eine Prozessvoraussetzung.

    74) S. statt vieler BAG 20.9.1955 - 2 AZR 317/55 - AP § 3 KSchG Nr. 7 [Leitsatz]: "Die 3-Wochenfrist des § 3 KSchG ist eine Ausschlussfrist; ihre Versäumung begründet keine prozesshindernde Einrede im Sinne des § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO"; 16.1.1961 - 2 AZR 197/58 - BAGE 10, 302 = AP § 6 KSchG Nr. 1 = MDR 1961, 448 [I.1.]: "Das angefochtene Urteil meint, die Wahrung der Klagefrist des § 3 KSchG [§ 4 n.F.; d.U.] sei eine Prozessvoraussetzung.

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